Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten:
Maßgeblich für die Benennung als Datenschutzbeauftragte/r sind die berufliche Qualifikation und insbesondere das Fachwissen, das die zu benennende Person auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie die Fähigkeit zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben (Art. 37 Abs. 5 DS-GVO).
Nötig ist ein Zusammenwirken rechtlicher, technischer und (betriebs-)organisatorischer Kenntnisse. Nach dem Wortlaut der DS-GVO soll sich dabei das Fachwissen explizit auch auf die Datenschutzpraxis beziehen, also darauf, wie datenschutzrechtliche Vorgaben konkret umgesetzt werden können.
Der Datenschutzbeauftragte kann als externer Datenschutzbeauftragter oder als interner bzw. betrieblicher Datenschutzbeauftragter tätig werden. Er gehört als Experte der Belegschaft des Unternehmens an und fällt logistisch in den Verwaltungsbereich des Unternehmens.
Wenn Sie einen geeigneten Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen haben, kann dieser Mitarbeiter eine Ausbildung zum Datenschutz-Beauftragten absolvieren. Über die Vorteile bzw. Nachteile eines internen bzw. externen Datenschutzbeauftragten informieren wir Sie gerne!
Wir stellen Ihnen einen nachweislich zertifizierten Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren unter: 0 68 81 / 59 59 670